Mieterhöhung — Vergleichsmiete, Indexmiete, Staffelmiete
Formfehler machen Mieterhöhungen unwirksam. VermieterWerk berechnet die zulässige Erhöhung, prüft Fristen und Kappungsgrenze und erzeugt das fertige Schreiben.

Das Problem
Kappungsgrenze, Sperrfrist, Zustimmungsfrist, Begründungspflicht: Bei der Mieterhöhung nach § 558 BGB führt jeder Formfehler dazu, dass das Verlangen unwirksam ist — und Sie ein Jahr verlieren.
Die Lösung
Der Erhöhungs-Assistent rechnet Vergleichsmiete mit Kappungsgrenze, Indexmiete nach VPI und Staffeln automatisch, prüft die gesetzlichen Fristen und erstellt ein formgerechtes Schreiben mit allen Pflichtangaben.
Drei Wege, ein Assistent
Vergleichsmiete, Index oder Staffel — korrekt gerechnet.
Vergleichsmietenerhöhung nach § 558 BGB inklusive Kappungsgrenze und 15-Monats-Sperrfrist, Indexanpassung nach § 557b BGB auf Basis des Verbraucherpreisindex, Staffelmieten mit automatischer Anwendung zum Stichtag im Sollstellungs-Ledger.
- Kappungsgrenze (20 % bzw. 15 %) automatisch berücksichtigt
- VPI-Werte im System hinterlegt — Indexrechnung auf Zehntel genau
- Staffelstufen werden zum Stichtag automatisch wirksam

Fertiges Schreiben
Formgerechtes Erhöhungsschreiben mit allen Fristen.
Das Schreiben nennt Begründung, Rechtsgrundlage, neue Miete und die korrekten Fristen — bei der Vergleichsmiete die Zustimmungsfrist nach § 558b BGB, bei der Indexmiete den Wirksamkeitstermin nach § 557b BGB. Die Beträge berechnet der Server, nicht das Formular.
- Zustimmungs- und Klagefristen automatisch berechnet
- VPI-Nachweis mit alter und neuer Indexbasis im Schreiben
- PDF mit Ihrem Briefkopf, bereit für den Versand

Häufige Fragen zu Mieterhöhung
Wie viel darf ich bei einer Vergleichsmietenerhöhung verlangen?
Wann wird eine Indexerhöhung wirksam?
Woher kommen die VPI-Werte?
Was ist mit Staffelmieten?
Mieterhöhungen ohne Formfehler
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